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   BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00   

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BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,19127)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,19127)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 25 W (pat) 66/00 (https://dejure.org/2000,19127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Dabei ist allerdings auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend zum Teil - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr in diesem Warenbereich etwas entgegenwirkt.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Dabei ist allerdings auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend zum Teil - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr in diesem Warenbereich etwas entgegenwirkt.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Dabei ist allerdings auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen, dessen Aufmerksamkeit allerdings je nach Art der Ware unterschiedlich hoch sein kann (vgl EuGH WRP 1999, 806, 809 Tz 26 - Lloyd/Loint's; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ/TISSERAND), wobei der Verkehr erfahrungsgemäß gerade bei Waren, die - wie vorliegend zum Teil - den Gesundheitssektor betreffen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit aufzubringen pflegt (vgl dazu BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal), was der Verwechslungsgefahr in diesem Warenbereich etwas entgegenwirkt.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Auch die Vorschrift des § 265 ZPO, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren Anwendung finden soll (vgl BGH GRUR 1998, 940 "Sanopharm" und GRUR 1999, 245 "LIBERO"), steht einem Beteiligtenwechsel und einer Fortführung des Verfahrens durch die neue Inhaberin der Widerspruchsmarke nicht entgegen, da die Inhaberin der angegriffenen Marke dieser Verfahrensübernahme ausdrücklich gemäß § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO zugestimmt hat.
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Auch die Vorschrift des § 265 ZPO, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren Anwendung finden soll (vgl BGH GRUR 1998, 940 "Sanopharm" und GRUR 1999, 245 "LIBERO"), steht einem Beteiligtenwechsel und einer Fortführung des Verfahrens durch die neue Inhaberin der Widerspruchsmarke nicht entgegen, da die Inhaberin der angegriffenen Marke dieser Verfahrensübernahme ausdrücklich gemäß § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO zugestimmt hat.
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 66/00
    Selbst wenn von den eingetragenen Marken tatsächlich nur ein Teil benutzt wird, kann die Drittzeichenlage schon für sich genommen nicht unbeachtet bleiben (vgl BGH GRUR 1967, 246, 250 reSp aE "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 - Lions).
  • BPatG, 14.10.2013 - 24 W (pat) 56/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "SENSIDEO/sensident" - zur Kennzeichnungskraft -

    "Sensi" ist eine im Bereich der Körper- und Schönheitspflege sowie in der Pharmabranche gebräuchliche Verkürzung der Sachangabe "sensibel" bzw. "sensitiv" im Sinne von "empfindlich" und wird gemeinhin vom Verkehr als Sachhinweis aufgefasst, dass die so gekennzeichneten Produkte für Anwender geeignet sind, die z. B. Wert auf eine besonders schonende Wirkung legen (vgl. bereits BPatG, B.v. 23.05.2000, Az. 24 W (pat) 236/99 - sensimed; B.v. 26.10.2000, Az. 25 W (pat) 66/00 - Sensigran; B.v. 27.05.2003, Az. 24 W (pat) 12/02 - Sensi-Care).
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